Recht
Ausbildung zu Evakuierungsbeauftragten
Gesetzliche Grundlagen:
Gemäß den Bestimmungen der Arbeitsstättenverordnung (AStV) muss jeder Betrieb, der keinen Brandschutzbeauftragten hat, eine Person benennen - den so genannten Evakuierungsbeauftragten oder Evakuierungshelfer, die im Brandfall besondere Maßnahmen wie z.B. die Anwendung der Mittel der ersten Löschhilfe im Brandfall anwenden kann.
Gemäß den Bestimmungen der Arbeitsstättenverordnung (AStV) muss jeder Betrieb, der keinen Brandschutzbeauftragten hat, eine Person benennen - den so genannten Evakuierungsbeauftragten oder Evakuierungshelfer, die im Brandfall besondere Maßnahmen wie z.B. die Anwendung der Mittel der ersten Löschhilfe im Brandfall anwenden kann.
Ziele
- Verständnis der Grundlagen des organisatorischen, aber auch des baulichen Brandschutzes
- Übung im Umgang mit Mitteln der ersten- und erweiterten Löschhilfe
- Wissen um das Verhalten bei Räumungen/Evakuierungen und die Aufgaben von Evakuierungshelfern
- Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben
Zielgruppe
- Personen, die als Evakuierungsbeauftragter/Evakuierungshelfer vorgesehen sind
- Vertreter von Unternehmen, Organisationen und Einrichtungen, die das Sicherheitsbewusstsein ihrer Mitarbeiter:innen und das Verhalten unter Extrembedingungen (Brandalarm, Räumungsalarm, …) verbessern wollen.
Themen
- Rechtliche Grundlagen
- Baulicher und organisatorischer Brandschutz
- Erste- und erweiterte Löschhilfe
- Evakuierung und Räumung
- Evakuieren – psychologische Aspekte
Voraussetzungen
---Seminarleitung: Arpad Laczko, BSc MA; AUVA
13May '25
¤110.00
-
Cityhotel D&C
Völklplatz 1, 3100 St. Pölten - Leitung: Arpad Laczko, BSc MA
- Organisation: Daniela Radosztics
- HUB-Schulung@auva.at
- +43 5 93 93-20733
14Oct '25
¤110.00
-
Motel 267
Stifterstraße 1, 3100 St. Pölten - Leitung: Arpad Laczko, BSc MA
- Organisation: Daniela Radosztics
- HUB-Schulung@auva.at
- +43 5 93 93-20733
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