Recht

Ausbildung zu Evakuierungsbeauftragten

Gesetzliche Grundlagen:
Gemäß den Bestimmungen der Arbeitsstättenverordnung (AStV) muss jeder Betrieb, der keinen Brandschutzbeauftragten hat, eine Person benennen - den so genannten Evakuierungsbeauftragten oder Evakuierungshelfer, die im Brandfall besondere Maßnahmen wie z.B. die Anwendung der Mittel der ersten Löschhilfe im Brandfall anwenden kann.
 

Ziele

  • Verständnis der Grundlagen des organisatorischen, aber auch des baulichen Brandschutzes
  • Übung im Umgang mit Mitteln der ersten- und erweiterten Löschhilfe
  • Wissen um das Verhalten bei Räumungen/Evakuierungen und die Aufgaben von Evakuierungshelfern
  • Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben

Zielgruppe

  • Personen, die als Evakuierungsbeauftragter/Evakuierungshelfer vorgesehen sind
  • Vertreter von Unternehmen, Organisationen und Einrichtungen, die das Sicherheitsbewusstsein ihrer Mitarbeiter:innen und das Verhalten unter Extrembedingungen (Brandalarm, Räumungsalarm, …) verbessern wollen.

Themen

  • Rechtliche Grundlagen
  • Baulicher und organisatorischer Brandschutz
  • Erste- und erweiterte Löschhilfe
  • Evakuierung und Räumung
  • Evakuieren – psychologische Aspekte

Voraussetzungen

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Seminarleitung: Arpad Laczko, BSc MA; AUVA

13May '25
¤110.00
14Oct '25
¤110.00

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