Auf Anfrage werden Seminare und Vorträge im Rahmen der verfügbaren Ressourcen auch in Firmen bzw. Unternehmen und Institutionen veranstaltet. Diese Veranstaltungen werden ausschließlich von AUVA-internen Fachkräften durchgeführt, allfällig gewünschte oder erforderliche externe Vortragende werden gesondert verrechnet. Eine Lehreinheit (LE) dauert 50 Minuten.
Weiters ist die Einbindung von Referenten der AUVA in vom Unternehmen bzw. der Institution selbst organisierten Veranstaltungen möglich.
Voraussetzung für die Abhaltung eines Firmenseminars ist, dass die Teilnehmer bei der AUVA unfallversichert sind. Im Falle von sogenannten „Mischbetrieben“ (nicht alle Teilnehmenden sind bei der AUVA versichert) wird ein erhöhter Stundensatz verrechnet.
Vorgangsweise für die Buchung eines Firmenseminars
- Kontaktnahme des Unternehmens mit den für die Schulung zuständigen Personen
- Gemeinsame Entwicklung eines Programms, Vereinbarung eines Termins
- Übermittlung eines Angebots vom Schulungsbüro der AUVA, dieses ist verbindlich zu bestätigen
- Registrierung und elektronische Anmeldung durch das Unternehmen
Rahmenbedingungen
- Das Unternehmen bzw. die Institution sorgt für die Organisation und Abwicklung der Veranstaltung. Entsprechende Seminarräumlichkeiten mit den vereinbarten Medien (Grundstandard: Beamer und Flipchart) müssen vorhanden sein.
- Aus lehrtechnischen Gründen sollen nicht weniger als 8 und nicht mehr als 20 Personen teilnehmen. Abweichende Regelungen sind nur nach Einzelvereinbarung möglich.
- Seminarunterlagen (Skripten, Hand-outs, Merkblätter und sonstige Lehr- und Lernbehelfe) werden von der AUVA bereitgestellt.
- Die Teilnehmer erhalten nach der Veranstaltung (über einen zugesendeten Link) eine Teilnahmebestätigung.
Fristen, Terminvereinbarungen
Aufgrund der terminlichen Auslastung der AUVA-Vortragenden ist eine möglichst frühe Terminvereinbarung notwendig.
Das heißt in der Praxis, dass mit einer Vorlauffrist von mindestens acht Wochen zu rechnen ist. Empfohlen wird eine Kontaktaufnahme mit der AUVA vier bis sechs Monate vor dem gewünschten Termin der Veranstaltung.
Sollten die erforderliche Registrierung und elektronische Anmeldung der Teilnehmer nicht bis spätestens 14 Tage vor Seminartermin erfolgen, kann der Vortrag bzw. die Veranstaltung seitens der AUVA abgesagt werden.