Jede Arbeitsstätte muss die Dienste einer Sicherheitsfachkraft (SFK) in Anspruch nehmen. In der „Verordnung über die Fachausbildung der Sicherheitsfachkräfte – SFK-VO“, wird die Ausbildung für SFK geregelt. Als Sicherheitsfachkraft darf nur tätig werden, wer die Fachausbildung erfolgreich abgeschlossen hat.
Themenschwerpunkte der Ausbildung sind nach SFK-VO
- Einführung und Grundlagen
- Rechtsgrundlagen und Normen
- Grundsätze der Organisation und der Methoden des Arbeitnehmerschutzes
- Sicherheit von Arbeitssystemen
- Ergonomie
- Schadstoffe
- Ermittlung und Beurteilung von Gefahren, Festlegung von Maßnahmen
- Kosten-Nutzen-Analyse
- Psychologische und betriebssoziologische Grundlagen
- Schnittstellen
Der SFK-Fachlehrgang der AUVA ist als sechswöchige Ausbildung (Drei Module zu je 14 Tagen, eine Woche Repetitorium und Prüfung) über einen Zeitraum von rd. sechs Monaten angelegt. 54 Lehreinheiten werden durch Hausübungen, Nachbereitungen, Projektarbeiten und auszuarbeitende Präsentationen im Selbststudium abgedeckt. Die Themenabfolge ist aufbauend gestaltet, sodass es erforderlich ist, die drei Module, beginnend mit Modul 1, in der vorgesehenen Reihenfolge zu absolvieren.
Zulassung zur Fachausbildung
Zur Fachausbildung sind Personen zugelassen, die
- ein Hochschulstudium oder Fachhochschulstudium einer technischen oder naturwissenschaftlichen Studienrichtung erfolgreich abgeschlossen haben, oder eine Reifeprüfung an einer höheren technischen Lehranstalt erfolgreich abgelegt haben, oder nach gewerberechtlichen Vorschriften eine Meisterprüfung oder den erfolgreichen Abschluss einer Werkmeisterschule nachgewiesen haben oder eine vergleichbare Ausbildung absolviert haben und
- eine mindestens zweijährige, dieser Ausbildung entsprechende betriebliche Tätigkeit ausgeübt haben.
Sonstige Personen sind zur Fachausbildung zugelassen, wenn sie
- eine mindestens vierjährige betriebliche Tätigkeit ausgeübt haben und
- durch Ablegen einer Aufnahmeprüfung an der Ausbildungseinrichtung nachgewiesen haben, dass sie über Grundkenntnisse auf technischem Gebiet verfügen.
Aufnahmeprüfung
Die Aufnahmeprüfung zur Fachausbildung für Sicherheitsfachkräfte findet unmittelbar vor dem Modul 1 statt, das heißt am ersten Lehrgangstag um 08:00 Uhr, und wird in schriftlicher Form abgehalten. In einem Fragebogen (Multiple Choice) werden Elementarfragen aus den Fachgebieten Mathematik, Mechanik, Physik, Chemie u. a. gestellt.
Anwesenheit
In der ersten und letzten Lehrgangswoche besteht nach Vorgabe der SFK-VO absolute Anwesenheitspflicht. Für den gesamten Lehrgang ist eine verpflichtende Präsenzzeit von mindestens 80 % der Lehrgangsdauer vorgeschrieben.
Lernkontrolle und Prüfung
Die Fachausbildung schließt mit einer schriftlichen und mündlichen Prüfung ab. Die schriftliche Prüfung besteht aus der Ausarbeitung einer Projektarbeit sowie deren Präsentation im Rahmen der Abschlussprüfung. Die mündliche Prüfung besteht aus der Präsentation der Projektarbeit, einer Befragung zur Projektarbeit und aus fachbezogenen Fragen. Bei nicht genügendem Erfolg kann die Prüfung nach einer angemessenen Frist (ohne nochmaligen Besuch des Fachlehrganges) wiederholt werden.
Repetitorium
Die wichtigsten Schwerpunkte des Fachlehrganges werden in einem dreitägigen, 24 Lehreinheiten umfassenden Repetitorium wiederholend behandelt, bearbeitet und vertieft. Die Teilnahme am Repetitorium ist verpflichtend.
Zeugnis
Die Teilnehmer erhalten nach jedem Modul eine Teilnahmebestätigung. Über den erfolgreichen Abschluss der Fachausbildung wird ein Zeugnis ausgestellt.
Kompetenzzertifikat
Die Fachausbildung für Sicherheitsfachkräfte kann auf Wunsch mit einer Zertifikatsprüfung zur Personenzertifizierung nach der ÖVE/ÖNORM EN ISO/IEC 17024 abgeschlossen werden. Genaue Modalitäten für den Erwerb und die Verlängerung des Zertifikates werden im Verlauf des Kurses bekannt gegeben.