Ab einer Arbeitnehmeranzahl von 11 Personen müssen SVP in einer ausreichenden Anzahl bestellt werden. Als SVP dürfen nur AN bestellt werden, die eine Ausbildung auf dem Gebiet des Arbeitnehmerschutzes im Ausmaß von mindestens 24 Unterrichtseinheiten absolviert haben.
Ziel der Ausbildung
Die Teilnehmer bekommen eine rechtskonforme Ausbildung im Sinne der Verordnung über die Sicherheitsvertrauenspersonen (SVP-VO) und können in Folge als SVP tätig sein.
Themenschwerpunkte der Ausbildung
- Kenntnisse der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und Hinweise zur Anwendung
- Beurteilungskriterien zu Sicherheitsmaßnahmen im Betrieb
- Erkennen von Risiken und Belastungen am Arbeitsplatz und Möglichkeiten für deren Behebung
- Arbeitspsychologische, arbeitsmedizinische und ergonomische Grundkenntnisse
- Evaluierung und Unterweisung
- Interaktives Arbeiten
Persönliche Voraussetzungen
- Interesse an Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz
- Sehr gute Deutschkenntnisse (Sprachlevel C1)
- EDV-Kenntnisse
- Umgang mit digitalen Medien
- Interaktive Teilnahme und Kommunikationsfähigkeit
- Teilnahme an Gruppenarbeiten und an Einheiten des Selbststudiums
- Teilnahme an Live-Video-Streams
- Idealerweise Erfahrungen mit Online-Schulungen
Technische Voraussetzungen
Nur bei online Ausbildung erforderlich:
- Desktop-PC, Laptop oder Tablet (Display mind. 12 Zoll), kein Mobiltelefon
- Stationärer Arbeitsplatz
- Individuelle E-Mail Adresse
- Webcam – Live-Bild der teilnehmenden Personen erforderlich
- Headset bzw. Kopfhörer mit Mikrofon
- Stabile und schnelle Internetverbindung
- ausreichendes Datenvolumen
- Gängiger Webbrowser