Sieben Wochen – 3x2 Wochen geblockt plus eine Woche über einen Zeitraum von rd. sechs Monaten.
Ja. SFK können betriebseigene Fachkräfte sein oder aber über freiberufliche SFK oder ein sicherheitstechnisches Zentrum zugekauft werden. Arbeitsstätten mit nicht mehr als 50 Arbeitnehmern dürfen auch die (Gratis)Fachkräfte von „AUVAsicher“ in Anspruch nehmen, sofern der Betrieb nicht über 250 Arbeitnehmer hat.
In der Verordnung über die Fachausbildung der Sicherheitsfachkräfte, einer Verordnung zum ASchG.
Personen, die 1. weder ein Hochschulstudium oder Fachhochschulstudium einer technischen oder naturwissenschaftlichen Studienrichtung erfolgreich abgeschlossen haben, noch eine Reifeprüfung an einer höheren technischen Lehranstalt erfolgreich abgelegt haben, oder nach gewerberechtlichen Vorschriften eine Meisterprüfung oder den erfolgreichen Abschluss einer Werkmeisterschule nachgewiesen haben oder eine vergleichbare Ausbildung absolviert haben und 2. nicht eine mindestens zweijährige, dieser Ausbildung entsprechende betriebliche Tätigkeit ausgeübt haben, müssen eine Zulassungsprüfung ablegen.
Diese werden zur Fachausbildung zugelassen, wenn sie
- eine mindestens vierjährige betriebliche Tätigkeit ausgeübt haben und
- durch Ablegen einer Aufnahmeprüfung an der Ausbildungseinrichtung nachgewiesen
haben, dass sie über Grundkenntnisse auf technischem Gebiet verfügen.
Die Ausbildung dauert drei Tage (24 Lehreinheiten) und wird von der regional zuständigen Landesstelle der AUVA angeboten.
Werden mehr als 10 Mitarbeiter beschäftigt, müssen SVP bestellt werden. Die Mindestanzahl der SVP ist in der Anlage 1 der Verordnung über die Sicherheitsvertrauenspersonen (SVP-VO) geregelt.
Entweder wählen Sie aus einem Seminarprodukt aus und kontaktieren uns über den Button „Firmenseminare“ oder Sie stimmen Thema, Termin und Dauer direkt mit einem unserer Experten ab.
Grundsätzlich die jeweils zuständige Landesstelle – Landesstelle Wien für Wien, NÖ und Bgld, Landestelle Graz für Stmk und Ktn, Landesstelle Linz für OÖ und Landesstelle Salzburg für Szbg, T und Vbg.
Nicht unbedingt, zum Beispiel dann nicht, wenn die Person keine Mailadresse hat. In diesem Fall erhält die Person, die das Firmenseminar angelegt hat, die Unterlagen und die Teilnahmebestätigung für die (nicht registrierte) Person.
Mit der Registrierung wird (einmalig) ein Benutzerprofil angelegt, auf das bei jeder Kursanmeldung zurückgegriffen werden kann. Ohne Registrierung können keine Links für Seminarunterlagen und Kursbestätigungen generiert werden.
Grundsätzlich ja. Nur im Falle von Firmenseminaren besteht die Möglichkeit, dass Personen angemeldet werden, die nicht registriert sind.
Grundsätzlich bis drei Wochen (21 Tage) vor dem jeweiligen Termin. Von Webinaren kann man sich bis zum dritten Tag vor dem Termin kostenfrei abmelden. Firmenwebinare können bis eine Woche (sieben Kalendertage) vor dem Termin kostenfrei abgesagt werden.
Webinare über neu erschienene Merkblätter, Evaluierungshefte und andere Informationsmaterialien können wie Kurzinformationen über Neuerungen im ArbeitnehmerInnenschutz beziehungsweise Webinare im Rahmen der aktuellen Kampagne kostenfrei angeboten werden.
Seminare, die im Rahmen der aktuellen Präventionskampagne stattfinden werden, können zu einem vergünstigten Preis angeboten werden. Diese sind im Schulungsangebot oder in AUVA-Publikationen wie „Alle!Achtung!“ oder der Fachzeitschrift „Sichere Arbeit“ in der Vorankündigung dementsprechend markiert.
Wenn Sie uns vor Kursbeginn informieren und eine Arztbestätigung übermitteln, wird die Teilnahmegebühr nicht verrechnet.
Für Kurse, bei denen keine Prüfung abgelegt werden muss, erhalten die Teilnehmer über einen Link zum Herunterladen eine Kursbestätigung. Muss eine Prüfung abgelegt werden, erhalten die Teilnehmer ein Zeugnis.
Kursbestätigungen gibt es für Präsenzseminare und Webinare, wenn keine Prüfung abgelegt werden musste. Bei Kursen, wo eine Prüfung abgelegt werden muss (z.B. Ausbildung zur SFK), erhalten die Teilnehmer ein Zeugnis. Sicherheitsfachkräfte und Personen, die den zweitägigen Kurs „Einstieg in Behälter“ absolviert haben, können nach erfolgreicher Prüfung ein Zertifikat nach der EN ISO 17024 beantragen.
Ja, wenn für die Veranstaltung VÖSI-Punkte angerechnet werden, sind diese automatisch auf allen Teilnahmebestätigungen angegeben.
Ja, wenn für die Veranstaltung DFP-Punkte angerechnet werden, sind diese automatisch auf allen Teilnahmebestätigungen angegeben.
Ja, wenn für die Veranstaltung Pflegepunkte angerechnet werden, sind diese automatisch auf allen Teilnahmebestätigungen angegeben.
Da die meisten Hotels für die kostenfreie Stornierung von Seminarräumen eine 3-Wochen-Frist haben, müssen Seminare spätestens zu diesem Zeitpunkt abgesagt werden, wenn nicht ausreichend Teilnehmer:innen angemeldet sind.
Die Vortragenden stellen Unterlagen nach der Veranstaltung zur Verfügung, die über einen Link, der per Mail versendet wird, heruntergeladen werden können. Der Versand des Links findet rund 1 Woche nach dem Veranstaltungstermin statt und ist 6 Monate gültig.
Ja. Jedes Seminar und Webinar wird durch die TeilnehmerInnen bewertet. Es werden die Organisation, die Durchführung (Vortragende) - und in der Evaluation von Seminaren der Seminarort - bewertet.