Preise und Stornobedingungen

Preise

Alle Preise sind mehrwertsteuerfrei zu verstehen.

Fachseminare

€ 180,- pro Tag und Person

Firmenseminare

€ 110,- pro Lehreinheit, € 880,- pro Tag.

€ 180,- pro Lehreinheit, wenn weniger als 50% der Beschäftigten des Betriebs oder der Institution bei der AUVA versichert sind

€ 280,- pro Lehreinheit, wenn vom Vertragspartner Kostenbeiträge oder Teilnahmegebühren eingehoben werden, oder wenn die Beschäftigten des Betriebs oder der Institution nicht bei der AUVA versichert sind.

Firmenseminare aus dem Bereich Elektrotechnik (max. 20 TN): € 920,- pro Tag.

Hinweis

Bei Firmenseminaren erforderliche Fremdreferenten werden extra verrechnet!

Siebenwöchige Ausbildung zur Sicherheitsfachkraft

€ 3.240,- pro Person

Dreitägige Ausbildung zur Sicherheitsvertrauensperson (SVP)

€ 300,- dreitägige Ausbildung pro Person

€ 2.640,- dreitägige Veranstaltung für Firmen

Eintägige Weiterbildung für SVP

€ 180,- pro Person

€ 880,- für Firmen

Infotage der Landesstellen

€ 110,- pro Person

Vorträge im Rahmen von Meisterkursen

€ 70,- pro Lehreinheit (max. 20 TN).

Webbasierte Veranstaltungen

€ 50,- pro TN bei maximaler Dauer von 90 min.

€ 70,- pro TN bei maximaler Dauer von 3 Std.

€ 90,- pro TN bei maximaler Dauer von 6 Std.

Webbasierte Veranstaltungen für Firmen

€ 280,- bei einer Dauer von maximal 120 min.

Kostenlose Vorträge

  • Schulen und im begründbaren Einzelfall für Universitäten, Körperschaften öffentlichen Rechts und Verwaltungsbehörden
  • Vorträge im Rahmen überregionaler AUVA-Projekte
  • Vorstellung der Aufgaben und Leistungen der AUVA

Durch Experten der AUVA können pro Betrieb bzw. Institution, deren Arbeitnehmer bei der AUVA unfallversichert sind, in begründbaren Fällen (z. B. Schwerpunktbetrieb, Schulung von Multiplikatoren) maximal vier Vortragseinheiten pro Unternehmen bzw. Institution und Jahr gratis durchgeführt werden.

Storno- und Vertragsbedingungen

Diese werden für Firmenseminare und Vorträge für Firmen und Institutionen vertraglich durch ein schriftliches Anbot und in Folge eine schriftliche Auftragserteilung geregelt. Bis zum 21. Tag vor dem vereinbarten Termin kann die Veranstaltung durch die AUVA abgesagt werden. Bereits entrichtete Kostenbeiträge werden in diesem Fall rückerstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Stornierungen seitens des Vertragspartners müssen schriftlich erfolgen und sind bis zum 21. Tag vor Beginn kostenfrei, danach ist der volle Seminarbeitrag zu entrichten. Ersatzpersonen können nominiert werden.

Die Teilnahme an offenen Webinaren kann bis zum dritten Tag vor der Veranstaltung abgesagt werden. Firmenwebinare können bis eine Woche (sieben Kalendertage) vor der Veranstaltung kostenfrei abgesagt werden.