-->
Vermittlung der Kenntnisse zur Identifizierung von Altmaschinen und zur Festlegung und Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen.
Die Sicherheitsanforderungen an Holzbearbeitungsmaschinen ohne CE-Kennzeichnung werden auf Grundlage des 4. Abschnitts der Arbeitsmittelverordnung ausgeführt:
Als Ergebnis sind Nachrüstungen erforderlich wie:
Beispiele für einfache und kostengünstige Maßnahmen werden präsentiert.
----
Leitung:
DI Georg Oberdorfer, Fachbereich Holztechnologie, AUVA Wien
Vortragende:
DI Georg Oberdorfer, Fachbereich Holztechnologie, AUVA Wien
Ing. Eva Maierbrugger, Fachbereich Holztechnologie, AUVA Wien
Ing. Christian Mehlhart, Fachbereich Maschinensicherheit, AUVA Salzburg
Keinen passenden Termin gefunden? Informieren Sie mich über neue Termine.