Maschinensicherheit

Nachrüstung von Altmaschinen der Holzbearbeitung


Ziele

Vermittlung der Kenntnisse zur Identifizierung von Altmaschinen und zur Festlegung und Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen.


Zielgruppe

  • Arbeitgeber:innen
  • Führungskräfte
  • Sicherheitsfachkräfte in holzverarbeitenden Betrieben
  • Einrichtungen und Bildungsstätten

Themen

Die Sicherheitsanforderungen an Holzbearbeitungsmaschinen ohne CE-Kennzeichnung werden auf Grundlage des 4. Abschnitts der Arbeitsmittelverordnung ausgeführt:

  • Ein- und Ausschaltvorrichtungen
  • Not-Halt-Befehlsgeräte
  • Schutzeinrichtungen an Gefahrenstellen
  • Nachrüstung von Schutzeinrichtungen
  • Kennzeichnung von Gefahrenstellen

Als Ergebnis sind Nachrüstungen erforderlich wie:

  • trennende Schutzeinrichtungen
  • beweglich trennende Schutzeinrichtungen mit und ohne Zuhaltung
  • nicht trennende Schutzeinrichtungen wie Lichtschranken
  • Schalteinrichtungen ohne Selbsthaltung oder in sicherer Entfernung
  • Gefahrenkennzeichnung an der Maschine

Beispiele für einfache und kostengünstige Maßnahmen werden präsentiert.


Vorkenntnisse

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Leitung:

DI Georg Oberdorfer, Fachbereich Holztechnologie, AUVA Wien

 

Vortragende:

DI Georg Oberdorfer, Fachbereich Holztechnologie, AUVA Wien

Ing. Eva Maierbrugger, Fachbereich Holztechnologie, AUVA Wien

Ing. Christian Mehlhart, Fachbereich Maschinensicherheit, AUVA Salzburg


19Nov '25
€ 70.00

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