SFK

Fachausbildung zur Sicherheitsfachkraft


Ziele

Die Fachausbildung schließt mit einer schriftlichen und mündlichen Prüfung ab. Die schriftliche Prüfung besteht aus der Ausarbeitung einer Projektarbeit von rund 15 Seiten sowie deren Präsentation im Rahmen der Abschlussprüfung. Die Prüfung besteht aus der Präsentation der Projektarbeit, einer Befragung zur Projektarbeit und aus weiteren fachbezogenen Fragen durch eine dreiköpfige Prüfungskommission. Es handelt sich um eine mündliche Abschlussprüfung. Bei nicht genügendem Erfolg kann die Prüfung nach einer angemessenen Frist (ohne nochmaligen Besuch des Fachlehrganges) wiederholt werden.

 

Zeugnis:
Über den erfolgreichen Abschluss der Fachausbildung wird ein Zeugnis ausgestellt.

 

Kompetenzzertifikat:
Die Fachausbildung für Sicherheitsfachkräfte kann auf Wunsch mit einer Zertifikatsprüfung zur Personenzertifizierung nach ÖVE/ÖNORM EN ISO/IEC 17024 abgeschlossen werden. Genaue Modalitäten für den Erwerb und die Verlängerung des Zertifikates werden im Verlauf des Kurses bekannt gegeben.

 

Repetitorium:
Die wichtigsten Schwerpunkte des Fachlehrganges werden in einem dreitägigen, 24 Lehreinheiten umfassenden Repetitorium noch einmal behandelt, bearbeitet und vertieft. Die Teilnahme am Repetitorium ist verpflichtend.

 

 

 


Zielgruppe

Alle an der Fachausbildung für Sicherheitsfachkräfte interessierten Personen.

Zertifikatsprüfung (optional):  €  135,00 (zzgl. 20 % USt.)

 

Lehrgangsleitung: Ing. Mag. Christian Schenk, AUVA
Tel. +43 5 93 93-20731
Mail: christian.schenk@auva.at

 

In den Kurskosten sind Verpflegung, sämtliche Skripten, Drucksorten, Gesetze (inkl. CD-Rom  "ArbeitnehmerInnenschutz Expert"), aushangpflichtige Gesetze und Baumappe sowie weitere Materialien inbegriffen, insbesondere das vierbändige Standardwerk der AUVA "Ausbildung zur Sicherheitsfachkraft".

 

 

 

 


Themen

Mit der "Verordnung über die Fachausbildung der Sicherheitsfachkräfte", der SFK-VO, wird die Fachausbildung für Sicherheitsfachkräfte (SFK) geregelt.
Als Sicherheitsfachkraft darf nur tätig werden, wer die Fachausbildung erfolgreich abgeschlossen hat.

 

Themenschwerpunkte:


Die Ausbildung umfasst 288 Lehreinheiten (LE), wobei bis zu 96 LE durch Selbststudium ersetzt werden dürfen. Die folgenden Themenschwerpunkte müssen behandelt werden:
1. Einführung und Grundlagen
2. Rechtsgrundlagen und Normen
3. Grundsätze der Organisation und der Methoden des betrieblichen Arbeitnehmer:innenschutzes
4. Sicherheit von Arbeitssystemen
5. Ergonomie
6. Schadstoffe
7. Ermittlung und Beurteilung von Gefahren, Festlegung von Maßnahmen
8. Kosten-Nutzen-Analyse
9. Psychologische und betriebssoziologische Grundlagen des betrieblichen Arbeitnehmer:innenschutzes
10. Schnittstellen

 

Beim Lehrgang der AUVA werden 234 LE durch Vorträge vermittelt, dies entspricht einer sechswöchigen Ausbildung (36 LE pro Woche bzw. acht LE pro Tag) und wird in drei Modulen zu je 14 Tagen angeboten. Unmittelbar vor der Prüfung findet ein dreitägiges Repetitorium (24 LE) statt. 54 LE werden durch Hausübungen, Nachbereitungen, Projektarbeiten und auszuarbeitende Präsentationen im Selbststudium abgedeckt. Die Themenabfolge ist aufbauend gestaltet, sodass es erforderlich ist, die drei Module, beginnend mit Modul 1, in der vorgesehenen Reihenfolge zu absolvieren.

 


Voraussetzungen

Zur Fachausbildung sind Personen zugelassen, die

1. ein Hochschulstudium oder Fachhochschulstudium einer technischen oder naturwissenschaftlichen Studienrichtung erfolgreich abgeschlossen haben, oder eine Reifeprüfung an einer höheren technischen Lehranstalt erfolgreich abgelegt haben, oder nach gewerberechtlichen Vorschriften eine Meisterprüfung oder den erfolgreichen Abschluss einer Werkmeisterschule nachgewiesen haben oder eine vergleichbare Ausbildung absolviert haben
und 
2. eine mindestens zweijährige, dieser Ausbildung entsprechende betriebliche
 Tätigkeit ausgeübt haben.


Sonstige Personen sind zur Fachausbildung zugelassen, wenn sie
1. eine mindestens vierjährige betriebliche Tätigkeit ausgeübt haben und
2. durch Ablegen einer Aufnahmsprüfung an der Ausbildungseinrichtung nachgewiesen haben, dass sie über Grundkenntnisse auf technischem Gebiet verfügen.

 

Aufnahmsprüfung:
Die Aufnahmsprüfung zur Fachausbildung für Sicherheitsfachkräfte findet unmittelbar vor dem Modul 1 statt, das heißt am 1. Lehrgangstag um 08:00 Uhr, und wird in schriftlicher Form abgehalten. In einem Fragebogen (Multiple Choice) werden die Kandidat:innen mit Elementarfragen aus den Fachgebieten Mathematik, Mechanik, Physik, Chemie u.a. konfrontiert. Für die Bearbeitung steht knapp eine Stunde zur Verfügung.

 

 

Anwesenheit: In der ersten und letzten Lehrgangswoche besteht nach Vorgabe der SFK-VO absolute Anwesenheitspflicht. Für den gesamten Lehrgang ist eine verpflichtende Präsenzzeit von mindestens 80 % der Lehrgangsdauer vorgeschrieben.


03Feb '25
05Sep '25
¤3,240.00
ausgebucht
07Apr '25
10Oct '25
¤3,240.00
Ausgebucht - Warteliste
08Sep '25
20Feb '26
¤3,240.00
13Oct '25
06Mar '26
¤3,240.00

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