Lärm und Strahlung
Schutz vor Radon - Die Radonschutzverordnung RnV
Ziele
Die Radonschutzverordnung (RnV) regelt, was bei dem radioaktiven Gas Radon am Arbeitsplatz (und in Wohnungen) zu beachten ist. Die RnV regelt für Betriebe, wo, ab wann und wer welche Schritte setzen muss, um die Gefährdung durch Radon so gering wie möglich zu halten. Der Kurs informiert, welche Betriebe betroffen sind, welche Messungen durchzuführen sind, und welche Maßnahmen sich daran knüpfen. Es wird geklärt, welche Referenzwerte unterschritten werden sollten, welche effektive Dosen eingehalten werden müssen und unter welchen Umständen Radonschutzbeauftragten benötigt werden.
Zielgruppe
- Für Radonschutz verantwortliche Personen (§ 99 StrSchG 2020)
- Zukünftige Radonschutzbeauftragte
- Fachpersonal, das mit Planung, Errichtung und Gefährdungsbeurteilung an Arbeitsplätzen beschäftigt ist
Themen
- Überblick Strahlenschutz
- Aktuelle Gesetzgebung, insbesondere die neue RnV
- Gefährdungsbeurteilung und Fachkunde nach der RnV
Voraussetzungen
Dauer: 6 Stunden
Seminarleitung: Dr. Emmerich Kitz, AUVA
Hinweis
Dieser Kurs ist nur als Firmenseminar verfügbar.
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