Recht
Fachkenntnisse für Betriebsleiter:innen
Ziele
Den Teilnehmerinnen und Teilnehmern werden die erforderlichen Fachkenntnisse gemäß § 48 Abs.1 Z 3 Eisenbahn- ArbeitnehmerInnenschutzgesetzverordnung (EisbAV) zur Ausübung der Tätigkeit einer Betriebsleiterin oder eines Betriesleiters auf Anschlussbahnen vermittelt.
Zielgruppe
Personen, deren Tätigkeit als Betriebsleiterin oder Betriebsleiter diese Ausbildung voraussetz.
Themen
- ArbeitnehmerInnenschutzvorschriften für Eisenbahnunternehmen
- Betriebliche Angelegenheiten des ArbeitnehmerInnenschutzes bei Eisenbahnen
- Technische Angelegenheiten des ArbeitnehmerInnenschutzes bei Eisenbahnen
- Praktische Übungen auf eine Anschlussbahn
- Prüfung
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