Recht

Ausbildung zu Evakuierungsbeauftragten


Ziele

  • Verständnis der Grundlagen des Brandschutzes - vor allem des organisatorischen, aber auch des baulichen Brandschutzes
  • Übung im Umgang mit Mitteln der ersten und erweiterten Löschhilfe
  • Wissen um das Verhalten bei Räumungen/Evakuierungen
  • Aufgaben von Evakuierungshelfer:innen

 

Gesetzliche Grundlagen:

Laut § 44a. Arbeitsstättenverordnung (AStV) muss jeder Betrieb ohne bestellte Brandschutzbeauftragte:n eine Person bestellen - den:die Evakuierungsbeauftragte:n bzw. Evakuierungshelfer:in. Diese Person muss in der Lage sein, im Brandfall besondere Maßnahmen zu setzen, z.B. die Mittel der ersten Löschhilfe effektiv einzusetzen.


Zielgruppe

  • Personen, die als Evakuierungsbeauftragte:r vorgesehen oder Evakuierungshelfer:innen vorgesehen sind
  • Personen aus Unternehmen, Organisationen und Einrichtungen, die das Sicherheitsbewusstsein und das Verhalten im Betrieb unter Extrembedingungen (z.B. Brandalarm, Räumungsalarm) verbessern wollen

Themen

  • Rechtliche Grundlagen
  • Baulicher und organisatorischer Brandschutz
  • Erste und erweiterte Löschhilfe
  • Evakuierung und Räumung
  • Psychologische Aspekte in der Evakuierung

Voraussetzungen

 

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Seminarleitung: Arpad Laczko, BSc, MA; AUVA

                  


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