Nachrüstung von Altmaschinen der Holzbearbeitung
Ziele
Vermittlung der Kenntnisse zur Identifizierung von Altmaschinen und zur Festlegung und Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen.
Zielgruppe
- Arbeitgeber:innen
- Führungskräfte
- Sicherheitsfachkräfte in holzverarbeitenden Betrieben
- Einrichtungen und Bildungsstätten
Themen
Die Sicherheitsanforderungen an Holzbearbeitungsmaschinen ohne CE-Kennzeichnung werden auf Grundlage des 4. Abschnitts der Arbeitsmittelverordnung ausgeführt:
- Ein- und Ausschaltvorrichtungen
- Not-Halt-Befehlsgeräte
- Schutzeinrichtungen an Gefahrenstellen
- Nachrüstung von Schutzeinrichtungen
- Kennzeichnung von Gefahrenstellen
Als Ergebnis sind Nachrüstungen erforderlich wie:
- trennende Schutzeinrichtungen
- beweglich trennende Schutzeinrichtungen mit und ohne Zuhaltung
- nicht trennende Schutzeinrichtungen wie Lichtschranken
- Schalteinrichtungen ohne Selbsthaltung oder in sicherer Entfernung
- Gefahrenkennzeichnung an der Maschine
Beispiele für einfache und kostengünstige Maßnahmen werden präsentiert.
Vorkenntnisse
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Leitung:
DI Georg Oberdorfer, Fachbereich Holztechnologie, AUVA Wien
Vortragende:
DI Georg Oberdorfer, Fachbereich Holztechnologie, AUVA Wien
Ing. Eva Maierbrugger, Fachbereich Holztechnologie, AUVA Wien
Ing. Christian Mehlhart, Fachbereich Maschinensicherheit, AUVA Salzburg
- Online
- Leitung: DI Georg Oberdorfer
- Organisation: Andrea Nevoral
- HUB-Schulung@auva.at
- +43 5 93 93-20733
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