Recht
Ausbildung zu Evakuierungsbeauftragten
Ziele
- Verständnis der Grundlagen des Brandschutzes - vor allem des organisatorischen, aber auch des baulichen Brandschutzes
- Übung im Umgang mit Mitteln der ersten und erweiterten Löschhilfe
- Wissen um das Verhalten bei Räumungen/Evakuierungen
- Aufgaben von Evakuierungshelfer:innen
Gesetzliche Grundlagen:
Laut § 44a. Arbeitsstättenverordnung (AStV) muss jeder Betrieb ohne bestellte Brandschutzbeauftragte:n eine Person bestellen - den:die Evakuierungsbeauftragte:n bzw. Evakuierungshelfer:in. Diese Person muss in der Lage sein, im Brandfall besondere Maßnahmen zu setzen, z.B. die Mittel der ersten Löschhilfe effektiv einzusetzen.
Zielgruppe
- Personen, die als Evakuierungsbeauftragte:r vorgesehen oder Evakuierungshelfer:innen vorgesehen sind
- Personen aus Unternehmen, Organisationen und Einrichtungen, die das Sicherheitsbewusstsein und das Verhalten im Betrieb unter Extrembedingungen (z.B. Brandalarm, Räumungsalarm) verbessern wollen
Themen
- Rechtliche Grundlagen
- Baulicher und organisatorischer Brandschutz
- Erste und erweiterte Löschhilfe
- Evakuierung und Räumung
- Psychologische Aspekte in der Evakuierung
Voraussetzungen
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Seminarleitung: Arpad Laczko, BSc, MA; AUVA